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Wie entsteht OZON

OZON ENTSTEHT WIE FOLGT:

Ozon entsteht durch photochemische Prozesse, aus sog. „Ozonvorläufern“ und benötigt zu seiner
Bildung eine Energiequelle. Zu den wichtigsten Substanzen dieser „Ozonvorläufer“ gehören
Stickoxide (NOx) und flüchtige organische Verbindungen (VOC), auch „Photooxidantien“ genannt.
Unter Energiezufuhr in Form der Sonneneinstrahlung entsteht aus diesen Stoffen das
bodennahe Ozon.





Wo und wann tritt Ozon besonders auf?

Da die Entstehung von Ozon sowohl an die Anwesenheit der „Vorläufersubstanzen“ als auch an
die Anwesenheit von Sonnenlicht (und Wärme) gebunden ist, treten die höchsten Ozonwerte
des Jahres an Sonnentagen des Sommers auf (Sommersmog). Die Konzentrationen von Ozon
zeigen eine charakteristische Tageskurve. Der Anstieg beginnt mit der Neubildung Ozon in den
frühen Vormittagsstunden und reicht bis in den frühen Nachmittag. Danach bildet sich ein Plateau
gleichbleibender Konzentration die mit Abnahme der Sonneneinstrahlung stark abnimmt.
Diese Abnahme ist vor allem auf die Abbauprozesse des Ozons zurück zu führen, die durch die
gleichen „Vorläuferstoffe“ wie bei der Neubildung erfolgt. Da diese Stoffe in den Ballungsräumen
in erhöhtem Maße vorhanden sind, erfolgt auch der Abbau wesentlich schneller als in den ländlichen
„Reinluftgebieten“. Dorthin wird das Ozon mit der Luft transportiert und führt paradoxerweise
dort oft zu höheren Ozonkonzentrationen als in städtischen Ballungsgebieten, da es langsamer
abgebaut wird.

Gesetzliche Regelungen

Zur Beurteilung der Ozonkonzentrationen in der Atemluft sowie zur Information und Warnung
der Bevölkerung sind für die Europäische Union folgende „Schwellenwerte“ festgelegt worden,
die mittels 22. Bundesimmissionsschutzverordnung in das deutsche Immissionsschutzrecht übernommen
wurden.

· Schwellenwert für den Gesundheitsschutz (Ozonkonzentration, die zum Schutz der
menschlichen Gesundheit im Falle länger andauernden Belastung nicht überschritten werden
sollten):
Unterhalb von 110μg/m³ (Acht-Stunden-Mittelwert) wird davon ausgegangen, dass keine
gesundheitsbeeinträchtigenden Wirkungen auftreten.

· Schwellenwert für den Schutz der Vegetation:
200 μg/m³ (Ein-Stunden-Mittelwert) und
65 μg/m³ (24-Stunden-Mittelwert)

· Schwellenwert für die Unterrichtung der Bevölkerung (Ozonkonzentration bei dessen
Überschreiten es bei besonders empfindlichen Gruppen der Bevölkerung (s. dort) auch im
Falle einer kurzen Exposition begrenzte und vorübergehende gesundheitliche Auswirkungen
gibt):
Ab einer Ozonkonzentration von 180 μg/m³ (Ein-Stunden-Mittelwert) sollten Personen, die
erfahrungsgemäß gegenüber Luftschadstoffen empfindlich reagieren, insbesondere ungewohnte
starke Anstrengungen im Freien am Nachmittag vermeiden.

· Schwellenwert für die Auslösung des Warnsystems - Ozonkonzentrationen, bei deren
Überschreiten auch im Falle einer kurzen Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
besteht:
Ab einer Konzentration von 360 μg/m³ (Ein-Stunden-Mittelwert) wird der gesamten Bevölkerung
empfohlen, länger andauernde körperlich anstrengende Tätigkeit im Freien, insbesondere
am Nachmittag, zu vermeiden.
Einen rechtsverbindlichen Konzentrationswert für Ozon zur Auslösung von Emissionsminderungsmaßnahmen
ist im Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes („Ozongesetz“)
festgelegt.
Er liegt bei 240 μg/m³ (Ein-Stunden-Mittelwert). Durch dieses Gesetz werden großräumige
Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß bewirkt. Er dient der Bekämpfung
kurzfristig auftretender Ozonspitzen.